Mi., 23. September 2026
Regulierung22. September 2026

EZB will MiCA's 60-%-Einlagenregel für Stablecoins ersetzen

Die EZB und die nationalen Zentralbanken wollen die festen Einlagenquoten von 30 % und 60 % für Stablecoin-Reserven durch einen Liquiditätstest ersetzen und das Verzinsungsverbot auf Lending und Staking ausweiten. Die Konsultation endet am 30. September 2026.

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Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der EU haben am 22. September formell auf eine gezielte MiCA-Konsultation geantwortet. Sie wollen die festen Einlagenquoten von 30 % und 60 % für Stablecoin-Reserven durch einen laufzeitbasierten Liquiditätstest ersetzen und das Zinsverbot für Stablecoins auf Lending und Staking ausweiten. Die Konsultation endet am 30. September 2026.

Was auf dem Tisch liegt

MiCA schreibt in den Artikeln 45 und 54 vor, dass Emittenten bedeutender vermögenswertreferenzierter Token mindestens 60 % ihrer Reserven in Bankeinlagen halten müssen, gewöhnliche E-Geld-Token mindestens 30 %. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) – die EZB plus die 27 nationalen Zentralbanken – reichte am 22. September eine Antwort ein, in der es vorschlägt, diese festen Quoten durch einen Liquiditätstest zu ersetzen: ein Mindestanteil der Reserven, der innerhalb eines Arbeitstages verfügbar sein muss, und ein größerer Anteil innerhalb von fünf Arbeitstagen. Für bedeutende Token nennt das ESZB 40 % innerhalb eines Arbeitstages, für übrige Token 20 bis 40 % innerhalb von fünf Tagen (Quelle: Unchained, 22.09.2026). CryptoTimes bestätigt unabhängig, dass das ESZB die Kommission auffordert, die 60-%-Einlagenuntergrenze zugunsten solcher Laufzeit-Buckets zu streichen (Quelle: CryptoTimes, 22.09.2026).

Warum die Zentralbanken das wollen

Die Begründung: Eine feste Einlagenquote konzentriert Reserven bei einzelnen Banken, und eine plötzliche Welle von Stablecoin-Rücknahmen könnte diese Banken unmittelbar unter Liquiditätsdruck setzen. Das ESZB warnt, dass solche "swings in stablecoin demand" Spannungen vom Stablecoin-Markt auf das Bankensystem übertragen könnten (Quelle: Unchained, 22.09.2026).

Auch Lending und Staking unter das Zinsverbot?

In einer separaten, 57-seitigen Antwort fordert das ESZB, das bestehende Zinsverbot für Stablecoins auf Krypto-Lending, -Leihen und Staking auszuweiten. Die Zentralbanken argumentieren, das aktuelle Verbot lasse sich leicht umgehen: Stablecoins würden über Lending, Staking oder andere geschichtete Konstruktionen trotzdem verzinslich gemacht, über Treueprogramme, Liquidity Mining in DeFi, Belohnungen oder niedrigere Gebühren. Das ESZB plädiert dafür, dies nach wirtschaftlicher Substanz statt nach der verwendeten Technologie zu beurteilen, sodass es unter bestehendes Bankrecht fällt (Quelle: Unchained, 22.09.2026).

Was das für Nutzer von Euro-Stablecoins bedeutet

Das betrifft direkt die Euro-Stablecoins, die gerade erst unter MiCA an den Start gehen, etwa das Bankenkonsortium hinter Qivalis. Eine gelockerte Reserveanforderung könnte diesen Emittenten mehr Spielraum geben, wie sie ihre Sicherheiten anlegen; eine Ausweitung des Zinsverbots auf Lending und Staking träfe genau die Plattformen, auf denen Nutzer schon heute indirekt eine Rendite auf ihr Stablecoin-Guthaben erhalten. Das Thema wurde bereits in der breiteren MiCA-Überprüfung angesprochen, die diesen Sommer zur Konsultation stand – die EZB-Antwort vom 22. September ist die erste konkrete Positionierung der Zentralbanken selbst.

Der Haken: ein Vorschlag, keine Entscheidung

Nichts davon ist bereits beschlossen. Die gezielte Konsultation endet erst am 30. September 2026, und die Europäische Kommission erwartet einen Bewertungsbericht frühestens Mitte 2027. Von dort aus müsste ein eventueller Gesetzesvorschlag noch das Europäische Parlament und den Rat durchlaufen. Wer derzeit Stablecoins auf einer europäischen Plattform hält, merkt vorerst also nichts – aber die Richtung, in die die Zentralbanken drängen, ist klar.

Häufige Fragen

Ändert sich jetzt schon etwas an den Reserveanforderungen für Stablecoins?

Nein. Dies ist die Antwort der Zentralbanken auf eine Konsultation, die bis zum 30. September 2026 läuft; eine Entscheidung wird frühestens Mitte 2027 erwartet.

Was schlägt die EZB anstelle der festen Einlagenquoten vor?

Einen Liquiditätstest: Ein Teil der Reserven muss innerhalb eines Arbeitstages verfügbar sein, ein größerer Teil innerhalb von fünf Arbeitstagen, statt eines festen Prozentsatzes in Bankeinlagen.

Betrifft das auch Stablecoins wie USDC, die ich auf einer europäischen Plattform halte?

Nur wenn der Emittent unter MiCA zugelassen ist. Für Euro-Stablecoins europäischer Emittenten, wie das Qivalis-Konsortium, ist der Effekt direkt; bei nicht-europäischen Dollar-Stablecoins hängt es davon ab, wie diese Emittenten ihre EU-Reserven strukturieren.

Warum will die EZB das Zinsverbot auch auf Lending und Staking ausweiten?

Weil Plattformen das Zinsverbot derzeit umgehen, indem sie Stablecoins trotzdem über Lending, Staking, Treueprogramme oder Gebührensenkungen verzinslich machen – Formen, die laut ESZB wirtschaftlich einer Verzinsung gleichkommen.


Quellen, geprüft am 23.09.2026:

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