Regulierung12. August 2026

MiCA-Register wächst auf 324 Zulassungen, Deutschland bleibt vorn

Der Zähler zugelassener Krypto-Dienstleister in der EU und im EWR steht bei 324, erteilt von 26 Aufsichtsbehörden. Deutschland hat 69, Frankreich 35 und die Niederlande 29. Seit vergangener Woche ist dieses Register auch außerhalb der ESMA durchsuchbar.

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Der Stand am 10. August

Das MiCA-Register verzeichnete am 10. August 2026 324 zugelassene Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASPs), verteilt auf dreißig Märkte in der EU und im EWR und erteilt von 26 nationalen Aufsichtsbehörden.

Die Verteilung auf die zehn Länder mit den meisten Zulassungen:

LandZulassungen
Deutschland69
Frankreich35
Niederlande29
Zypern25
Malta22
Spanien15
Luxemburg13
Irland12
Liechtenstein12
Österreich11

Zum Vergleich: Ende Juni standen in demselben Register 244 Zulassungen. Diese beiden Zahlen stammen aus verschiedenen Veröffentlichungen derselben Quelle — dem öffentlichen Register der ESMA — und wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgelesen. Lies die Differenz also als Richtung, nicht als exakten Zuwachs von achtzig.

Warum Deutschland vorn liegt

Deutschland hatte einen Vorsprung: Die BaFin erteilte schon vor MiCA Zulassungen für die Kryptoverwahrung nach dem eigenen Kreditwesengesetz. Unternehmen, die dieses Papier bereits hatten, mussten ihre Aufsichtsbehörde nicht bei null überzeugen. Dasselbe gilt in geringerem Maß für die Niederlande und Frankreich, wo die DNB-Registrierung beziehungsweise das französische PSAN-Regime als Vorstufe dienten.

Das erklärt auch, warum die Zahlen nichts über die Größe des Marktes aussagen. Ein Land mit vielen Zulassungen hat vor allem viele Unternehmen, die schon irgendwo in einem Register standen.

Das Register ist jetzt durchsuchbar

Am 5. August brachte die MiCA Crypto Alliance einen Tracker heraus, der die Daten aus dem ESMA-Register in eine durchsuchbare Liste überführt: filtern nach Unternehmen, Land, Aufsichtsbehörde, Datum der Zulassung und danach, welche Dienstleistungen diese Zulassung genau abdeckt.

Genau darauf kommt es an. Eine Zulassung für die Verwahrung ist etwas anderes als eine Zulassung für den Betrieb einer Handelsplattform, und im Marketing der Anbieter verschwindet dieser Unterschied oft hinter dem Wort „MiCA-zugelassen“. Wer wissen will, was ein Anbieter tatsächlich darf, muss auf die Dienstleistungskategorien schauen.

Die Macher weisen selbst darauf hin, dass ihr Tracker ein unabhängiges Hilfsmittel ist und keine offizielle Datenbank. Das ist eine berechtigte Einschränkung: Das Register der ESMA bleibt die Quelle, der Tracker ist ein Spiegel davon, der wöchentlich aktualisiert wird.

Was das bedeutet, wenn du eine Plattform auswählst

Drei Dinge lohnt es sich selbst zu prüfen, bevor du irgendwo ein Konto eröffnest.

Welche juristische Person die Zulassung hat. Große Namen arbeiten mit mehreren Einheiten. Eine Zulassung auf den Namen der europäischen Tochter sagt nichts über die weltweite Plattform aus, und umgekehrt.

Welche Dienstleistungen darunterfallen. Verwahrung, Ausführung von Aufträgen, Betrieb einer Handelsplattform und Tausch gegen einen Geldbetrag sind eigenständige Kategorien.

Ob sie Derivate abdeckt. Das tut MiCA nicht. Wer Derivate anbietet, braucht dafür eine andere Zulassung, nach MiFID.

Wir nennen auf dieser Seite nur Anbieter, die selbst im Register stehen. Dass ein Unternehmen nicht darin steht, veröffentlichen wir nicht: Dafür gibt es harmlose Erklärungen, etwa einen laufenden Antrag oder eine Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat, die noch nicht weitergegeben wurde.

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