Regulierung25. Juli 2026

Brüssel setzt vierzehn Krypto-Plattformen außerhalb Russlands auf die Sanktionsliste — und kann nun ganze Länder ausschließen

Das am 23. Juli angenommene 21. Sanktionspaket der EU trifft erstmals vor allem Kryptodienste außerhalb Russlands: in Georgien, Panama, den VAE, auf den Marshallinseln, in Kirgisistan und Belarus. Neu ist ein Instrument, mit dem Brüssel Kryptodienstleistungen aus einem gesamten Drittland untersagen kann.

Artikelbild für: Brüssel setzt vierzehn Krypto-Plattformen außerhalb Russlands auf die Sanktionsliste — und kann nun ganze Länder ausschließen

Das 21. Sanktionspaket der Europäischen Union wurde am 23. Juli 2026 angenommen und trat noch am selben Tag in Kraft. Es ist das bislang umfangreichste Paket, doch für den Kryptomarkt fällt vor allem die Stoßrichtung auf: Brüssel nimmt diesmal kaum russische Plattformen selbst ins Visier, sondern fast ausschließlich die Umgehungsrouten drumherum.

Vierzehn Plattformen, sechs Länder

Auf der Liste stehen vierzehn Anbieter von Kryptodienstleistungen mit Sitz in Georgien, Panama, den Vereinigten Arabischen Emiraten, auf den Marshallinseln, in Kirgisistan und Belarus. Keines dieser Länder ist Russland. Zu den benannten Namen gehören HTX (das frühere Huobi Global), EXMO, BitPapa, Rapira, Exnode, Aifory Pro, ABCeX, WhiteBird, NoOnecrypto, Tradex, Monease, PilotFinance sowie zwei Einheiten des sogenannten A7-Netzwerks mit Niederlassungen in Afrika.

Die Logik dahinter ist die eines Transithafens. Eine Sanktion gegen eine russische exchange verschiebt das Problem nur um eine Grenze; eine Sanktion gegen die Plattform in Tiflis oder Bischkek trifft die Stelle, an der Geld tatsächlich vom Rubel in einen stablecoin und wieder zurück wechselt.

Die neue Waffe: ein Länderverbot

Rechtlich am weitreichendsten ist ein neues Instrument, mit dem die EU Kryptodienstleistungen aus einem gesamten Drittland untersagen kann, statt Plattform für Plattform vorzugehen. Die Europäische Kommission bezeichnet es ausdrücklich als Abschreckung gegenüber Ländern, die systematisch Infrastruktur zur Sanktionsumgehung beherbergen.

In der Praxis ändert das für europäische Anbieter etwas Grundsätzliches. Eine zugelassene exchange muss künftig nicht nur eine Namensliste abgleichen, sondern zusätzlich je Jurisdiktion beurteilen, ob Transaktionen dorthin überhaupt noch zulässig sind. Das ist eine andere und deutlich breitere Compliance-Frage als das Screening einzelner Gegenparteien.

Mehr als hundert Finanzinstitute

Über den Kryptobereich hinaus trifft das Paket 94 Banken und Finanzinstitute mit Vermögenseinfrierungen, hinzu kommen 33 weitere russische Kredit- und Finanzinstitute, die unter ein Transaktionsverbot fallen. Auch eine kirgisische Bank, die an das russische Zahlungsnetz SPFS angeschlossen ist, sowie drei nichtrussische Banken wurden wegen Beihilfe zur Umgehung benannt.

Insgesamt kommen 218 neue Einträge hinzu: 48 Personen und 170 Einrichtungen. Kaja Kallas, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, fasste es so zusammen: „Wir treffen über hundert Banken und Krypto-Betreiber, mehr als vierzig Schiffe der russischen Schattenflotte und mehrere Ölraffinerien.“

Der automatische Anpassungsmechanismus für die Ölpreisobergrenze, die bei 44 US-Dollar (rund 38,50 Euro) je Barrel liegt, ist bis zum 15. Juli 2027 ausgesetzt, mit einer Zwischenüberprüfung der Frage, ob er weiterhin erforderlich und verhältnismäßig ist.

Warum die Durchsetzung schwierig bleibt

Das Analyseunternehmen TRM Labs verweist auf ein praktisches Problem. Die benannten Plattformen rotieren ihre Einzahlungsadressen fortlaufend, und zwar über mehrere blockchains gleichzeitig. Eine statische Liste von wallet-Adressen veraltet dadurch binnen Tagen. TRM rät Compliance-Teams, nicht nur direkte Gegenparteien zu prüfen, sondern auch Nachfolgeinfrastruktur und indirekte Exponierung innerhalb von ein bis zwei Transaktionsschritten.

CoinDesk beschrieb das Ganze als Netzwerk, durch das schätzungsweise rund 120 Milliarden US-Dollar (etwa 105 Milliarden Euro) fließen. Das ist eine Schätzung und keine belastbare Zahl, zeigt aber die Größenordnung, mit der es die Aufsicht zu tun hat.

Was das für Sie bedeutet

Für Privatanleger in den Niederlanden, Belgien oder Frankreich ändert sich rechtlich nichts am Besitz von Kryptowerten. Was sich ändert, ist die Reibung drumherum. Rechnen Sie auf zugelassenen europäischen Plattformen mit schärferen Fragen zur Herkunft von Einzahlungen, mit mehr abgelehnten Überweisungen von und zu exchanges in den genannten Ländern und mit längeren Bearbeitungszeiten bei Auszahlungen auf externe wallets.

Ganz praktisch: Wenn Sie noch ein Guthaben bei einer der vierzehn genannten Plattformen halten, gehen Sie davon aus, dass europäische Banken und exchanges Transaktionen von dort blockieren werden. Abzuwarten, bis sich das von selbst löst, ist in solchen Fällen selten eine gute Strategie.

Quellen: Rat der Europäischen Union (Pressemitteilung, 23. Juli 2026), TRM Labs, Chainalysis, Mayer Brown, Euromaidan Press. Zuletzt geprüft: 25. Juli 2026.

#regulatie#eu#sancties#exchange#compliance