Die MiCA-Übergangsfrist ist abgelaufen: Diese Exchanges dürfen Sie in Europa noch legal nutzen
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es kein Übergangsrecht mehr. Das ESMA-Register zählte am 24. Juli 309 zugelassene CASPs, doch nur eine Handvoll davon sind Handelsplattformen für Privatanleger. Binance, Gemini und KuCoin fehlen.
In diesem Sommer hat sich etwas geändert, worüber kaum jemand geredet hat, das für den durchschnittlichen europäischen Krypto-Anleger aber mehr Folgen hat als jede Kursbewegung. Am 1. Juli 2026 ist die letzte MiCA-Übergangsfrist ausgelaufen. Seitdem gilt keine Ausnahme mehr: Wer in der Europäischen Union Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten anbietet, braucht eine Zulassung. Punkt.
Was sich genau geändert hat
MiCA ist bereits Ende 2024 in Kraft getreten, doch die Mitgliedstaaten durften bestehenden Anbietern eine Anlaufzeit einräumen — das sogenannte Grandfathering. In der Praxis hieß das: Man durfte auf Basis der alten nationalen Registrierung weiterarbeiten, solange der Zulassungsantrag geprüft wurde. Diese Frist ist nun vorbei, eine Verlängerung kommt nicht.
Für Unternehmen, die es nicht geschafft haben, ist das keine Formalie. Wer ohne Zulassung einer zuständigen Behörde weiter tätig bleibt, riskiert Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 12,5 Prozent des Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für die meisten Plattformen schmerzt die zweite Schwelle am stärksten.
309 Zulassungen — und das sagt weniger aus, als man denkt
Das öffentliche CASP-Register der ESMA wies am 24. Juli 2026 309 zugelassene Anbieter aus, verteilt auf 30 Märkte in EU und EWR und erteilt von 26 nationalen Aufsichtsbehörden. Anfang Juli waren es noch rund 280, der Zähler läuft also weiter.
Diese Zahl suggeriert reichlich Auswahl, führt aber in die Irre. MiCA unterscheidet zehn verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten, und die meisten Zulassungsinhaber sind gar keine Handelsplattformen. Es sind Verwahrer, Broker, Zahlungsdienstleister, Berater und Orderausführer. Von den 309 sind nur etwa vierzehn echte Handelsplattformen, auf denen ein Privatanleger selbst Orders aufgibt.
Die Handelsplattformen mit Zulassung
Die bekannten Namen, die es geschafft haben: Coinbase und Bitstamp erhielten ihre Zulassung in Luxemburg, Kraken in Irland, Bitvavo in den Niederlanden. Auf Malta sitzen OKX, Crypto.com und Gate.io EU. Bitpanda verfügt über eine doppelte Zulassung in Deutschland und Österreich. Bybit EU und WhiteBIT EU operieren aus Österreich, eToro und Revolut aus Zypern. Dazu kommen One Trading und Bullish EU.
Ein wichtiges Detail: Dank des Europäischen Passes darf eine in einem Mitgliedstaat zugelassene Plattform Kunden in der gesamten Union bedienen. Ein polnischer oder griechischer Anleger kann also völlig legal bei einer in Irland oder Deutschland zugelassenen Plattform handeln — die Zulassung folgt dem Unternehmen, nicht dem Kunden.
Wer fehlt
Binance, mit Abstand die größte Exchange der Welt, steht nicht im Register. Das Unternehmen zog seinen griechischen Antrag zurück und bedient seit dem 1. Juli keine EU-Kunden mehr, betont öffentlich aber weiterhin, eine Zulassung anzustreben. Gemini verließ den europäischen Markt im April 2026. KuCoin wurde im Februar 2026 von der österreichischen Aufsicht ausgeschlossen. MEXC hat nirgends in der Union eine Zulassung.
Wer dort noch handelt, steht außerhalb des europäischen Schutzrahmens. Keine verpflichtende Trennung von Kundengeldern, kein Beschwerdeverfahren über eine europäische Aufsichtsbehörde, keine Haftungsregeln beim Verlust verwahrter Werte.
Deutschland 63, Polen null
Die Verteilung in Europa ist auffallend schief. Deutschland führt mit 63 zugelassenen Anbietern, gefolgt von Frankreich mit 31 und den Niederlanden mit 29. Zypern und Malta liegen jeweils bei 22. Am anderen Ende: Griechenland, Ungarn, Polen und Rumänien haben bislang keine einzige Zulassung erteilt.
Das sagt mehr über Kapazität und Bearbeitungsdauer der nationalen Aufsichtsbehörden aus als über die Marktgröße. Polen hat eine große, aktive Krypto-Gemeinde, doch das polnische Ausführungsgesetz kam spät und die KNF hat erst kürzlich mit der Prüfung begonnen.
Was das für Sie bedeutet
Praktisch: Prüfen Sie, ob die von Ihnen genutzte Plattform im ESMA-Register steht und unter welcher Aufsichtsbehörde. Das Register ist öffentlich und kostenlos einsehbar. Fehlt Ihre Plattform dort, wirbt aber weiter aktiv um europäische Kunden, ist das mindestens ein Anlass, die eigene Position zu überdenken.
Für die große Mehrheit der Nutzer in den Niederlanden und Belgien ändert sich praktisch wenig — Bitvavo, Kraken, Coinbase, Bitpanda und eToro sind alle zugelassen. Das Problem betrifft vor allem jene, die in den vergangenen Jahren zu einer Plattform außerhalb der Union gewechselt sind, weil es dort günstiger oder großzügiger war. Dieser Weg ist juristisch deutlich unbequemer geworden.
Quellen: ESMA-CASP-Register, CASP Tracker (24. Juli 2026), Elvinger Hoss, Spaziocrypto. Zuletzt geprüft: 25. Juli 2026.
