Krypto-Steuern nach EU-Land
Wie werden Privatpersonen 2026 auf Kryptowerte besteuert? Für jeden Mitgliedstaat: wie Gewinne besteuert werden, zu welchem Satz, welche Freigrenze oder welcher Freibetrag gilt und ob schon ein Tausch von Krypto gegen Krypto zählt. Jede Angabe ist mit zwei Quellen geprüft, wo möglich bei der Steuerverwaltung oder im Gesetz selbst.
Geprüft am 2. Oktober 2026 · 27 Länder
Dies ist keine Steuerberatung. Die Regeln hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und ändern sich; prüfen Sie im Zweifel die Quelle Ihres Landes oder fragen Sie eine Beraterin oder einen Berater.
Deutschland
- Steuersatz
- 0–45%
- Freibetrag/Freigrenze
- Gewinne unter 1.000 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Haltefrist
- 1 Jahr
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Staking, Lending und Mining als Hobby werden bei Zufluss besteuert, bleiben aber frei, solange diese Einkünfte zusammen unter 256 € im Jahr liegen (Freigrenze).
- Bei hohen Einkommen kommen zur Einkommensteuer 5,5% Solidaritätszuschlag hinzu.
Geplant
- Entwurf · ab 2027Laut Presseberichten (September 2026) will das Bundesfinanzministerium Krypto, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft wird, pauschal mit 25% Abgeltungsteuer besteuern, ohne Steuerfreiheit nach einem Jahr. Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht.
Amtliche Quelle: Finanzverwaltung NRW
Quellen (21)
Alle Länder im Überblick
Das Wichtigste je Land. Wählen Sie ein Land für Details, Ausnahmen und Quellen.
- BelgienFester Satz auf GewinneHängt von Ihrer Situation ab
- Steuersatz
- 10%
- Freibetrag/Freigrenze
- 10.000 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- BulgarienFester Satz auf Gewinne
- Steuersatz
- 10%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- DänemarkAls Einkommen besteuert
- Steuersatz
- Ihr persönlicher Einkommensteuersatz
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- DeutschlandSteuerfrei nach Haltefrist
- Steuersatz
- 0–45%
- Freibetrag/Freigrenze
- Gewinne unter 1.000 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- EstlandFester Satz auf Gewinne
- Steuersatz
- 22%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- FinnlandStufentarif auf Gewinne
- Steuersatz
- 30–34%
- Freibetrag/Freigrenze
- Verkaufserlöse bis einschließlich 1.000 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- FrankreichFester Satz auf GewinneHängt von Ihrer Situation ab
- Steuersatz
- 31,4%
- Freibetrag/Freigrenze
- Verkaufserlöse bis einschließlich 305 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- GriechenlandNoch nicht geregelt
- Steuersatz
- Nicht festgestellt
- Freibetrag/Freigrenze
- Nicht festgestellt
- Tausch Krypto→Krypto
- Nicht festgestellt
- IrlandFester Satz auf GewinneHängt von Ihrer Situation ab
- Steuersatz
- 33%
- Freibetrag/Freigrenze
- 1.270 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- ItalienFester Satz auf Gewinne
- Steuersatz
- 33%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- KroatienSteuerfrei nach Haltefrist
- Steuersatz
- 12%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- LettlandFester Satz auf Gewinne
- Steuersatz
- 25,5%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- LitauenAls Einkommen besteuert
- Steuersatz
- 15–32%
- Freibetrag/Freigrenze
- 2.500 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- LuxemburgSteuerfrei nach Haltefrist
- Steuersatz
- 0–42%
- Freibetrag/Freigrenze
- Gewinne unter 500 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- MaltaFür Privatpersonen steuerfreiHängt von Ihrer Situation ab
- Steuersatz
- 0%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nicht festgestellt
- NiederlandeBesteuerung des Vermögens
- Steuersatz
- 36% auf eine fiktive Rendite von 6%
- Freibetrag/Freigrenze
- 59.357 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- ÖsterreichFester Satz auf Gewinne
- Steuersatz
- 27,5%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- PolenFester Satz auf Gewinne
- Steuersatz
- 19%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- PortugalSteuerfrei nach Haltefrist
- Steuersatz
- 28%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- RumänienFester Satz auf Gewinne
- Steuersatz
- 16%
- Freibetrag/Freigrenze
- Gewinne unter 200 RON pro Transaktion steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Tausch Krypto→Krypto
- Nicht festgestellt
- SchwedenFester Satz auf Gewinne
- Steuersatz
- 30%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- SlowakeiAls Einkommen besteuert
- Steuersatz
- 19–35%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- SlowenienFür Privatpersonen steuerfreiHängt von Ihrer Situation ab
- Steuersatz
- 0%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- SpanienStufentarif auf Gewinne
- Steuersatz
- 19–30%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- TschechienSteuerfrei nach Haltefrist
- Steuersatz
- 15–23%
- Freibetrag/Freigrenze
- Verkaufserlöse bis einschließlich 100.000 CZK pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- UngarnFester Satz auf Gewinne
- Steuersatz
- 15%
- Freibetrag/Freigrenze
- Verkaufserlöse bis einschließlich 32.280 HUF pro Transaktion steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- ZypernFester Satz auf Gewinne
- Steuersatz
- 8%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
Nach Land
Belgien
10%
Ob private Vermögensverwaltung oder gewerblicher bzw. spekulativer Handel vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Dafür gilt ein anderer Satz.
- Steuersatz
- 10%
- Freibetrag/Freigrenze
- 10.000 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Nicht festgestellt
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nicht festgestellt
Hinweis
- Vor 2026 aufgebaute Gewinne sind steuerfrei: Der Wert am 31. Dezember 2025 gilt als Anschaffungspreis.
- Spekulativer Handel oder Handel außerhalb der normalen Verwaltung Ihres Vermögens: 33%. Gewerbsmäßiger Handel: Besteuerung als Berufseinkommen.
- Auf Krypto wird nichts einbehalten: Sie geben den Gewinn selbst an.
Geplant
- Beschlossen · ab 2027Ab dem Einkommensjahr 2027 bauen Sie pro Jahr bis zu 1.000 € zusätzlichen Freibetrag auf, bis insgesamt etwa 15.000 €.
Amtliche Quelle: Wet van 6 april 2026 (Belgisch Staatsblad)
Quellen (7)
Bulgarien
10%
- Steuersatz
- 10%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Nicht festgestellt
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Gewinne und Verluste des Jahres werden verrechnet und anschließend um einen pauschalen Kostenabzug von 10% gemindert. Effektiv zahlen Sie so rund 9%.
- Bulgarien hat seit dem 1. Januar 2026 den Euro; Beträge sind ab 2026 in Euro angegeben.
Quellen (10)
Dänemark
Ihr persönlicher Einkommensteuersatz
- Steuersatz
- Ihr persönlicher Einkommensteuersatz
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Verluste lassen sich nicht mit Gewinnen verrechnen; sie bringen nur einen Abzug im Wert von etwa 26%.
- Gewinne zählen als persönliches Einkommen. Der Steuersatz hängt von Ihrem Gesamteinkommen und Ihrer Gemeinde ab.
Geplant
- AngekündigtEmpfohlen: Krypto jährlich nach Wertänderung besteuern (lagerbeskatning). Der Gesetzentwurf wurde zweimal verschoben.
Amtliche Quelle: Skattestyrelsen
Quellen (15)
Deutschland
0–45%
- Steuersatz
- 0–45%
- Freibetrag/Freigrenze
- Gewinne unter 1.000 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Haltefrist
- 1 Jahr
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Staking, Lending und Mining als Hobby werden bei Zufluss besteuert, bleiben aber frei, solange diese Einkünfte zusammen unter 256 € im Jahr liegen (Freigrenze).
- Bei hohen Einkommen kommen zur Einkommensteuer 5,5% Solidaritätszuschlag hinzu.
Geplant
- Entwurf · ab 2027Laut Presseberichten (September 2026) will das Bundesfinanzministerium Krypto, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft wird, pauschal mit 25% Abgeltungsteuer besteuern, ohne Steuerfreiheit nach einem Jahr. Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht.
Amtliche Quelle: Finanzverwaltung NRW
Quellen (21)
Estland
22%
- Steuersatz
- 22%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nicht festgestellt
Hinweis
- Seit 2025 zählen Verluste nur noch für Krypto, die bei einem Anbieter mit MiCA-Zulassung gekauft wurde.
Amtliche Quelle: Maksu- ja Tolliamet
Quellen (13)
Finnland
30–34%
- Steuersatz
- 30–34%
- Freibetrag/Freigrenze
- Verkaufserlöse bis einschließlich 1.000 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Verrechenbar
- Mining
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- 30% bis 30.000 € Kapitaleinkünfte pro Jahr, darüber 34%.
- Verluste sind im selben Jahr und in den fünf Folgejahren verrechenbar, zuerst mit Veräußerungsgewinnen und danach mit anderen Kapitaleinkünften. Betrugen die Anschaffungskosten aller Ihrer Verkäufe im Jahr zusammen höchstens 1.000 €, zählt der Verlust nicht.
Amtliche Quelle: Verohallinto
Quellen (9)
Frankreich
31,4%
Ob private Vermögensverwaltung oder gewerblicher bzw. spekulativer Handel vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Dafür gilt ein anderer Satz.
- Steuersatz
- 31,4%
- Freibetrag/Freigrenze
- Verkaufserlöse bis einschließlich 305 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Nicht festgestellt
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Die 31,4% setzen sich aus 12,8% Einkommensteuer und 18,6% Sozialabgaben zusammen. Stattdessen können Sie den progressiven Tarif wählen.
- Erklärung mit Formular 2086; Konten bei ausländischen Plattformen melden Sie mit Formular 3916-bis.
Amtliche Quelle: impots.gouv.fr (DGFiP)
Quellen (11)
Griechenland
Nicht festgestellt
- Steuersatz
- Nicht festgestellt
- Freibetrag/Freigrenze
- Nicht festgestellt
- Haltefrist
- Nicht festgestellt
- Tausch Krypto→Krypto
- Nicht festgestellt
- Verluste
- Nicht festgestellt
- Mining
- Nicht festgestellt
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nicht festgestellt
Hinweis
- Für Krypto gibt es keine gesetzliche Regelung. Die Steuerverwaltung entscheidet im Einzelfall: mal als betriebliches Einkommen, mal als ungeklärter Vermögenszuwachs.
Geplant
- EntwurfGesetzentwurf: 15% auf Gewinne und 500 € pro Jahr frei. Liegt beim Kabinett; noch nicht im Parlament.
Quellen (10)
Irland
33%
Ob private Vermögensverwaltung oder gewerblicher bzw. spekulativer Handel vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Dafür gilt ein anderer Satz.
- Steuersatz
- 33%
- Freibetrag/Freigrenze
- 1.270 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Verrechenbar
- Mining
- Nicht festgestellt
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Irland kennt keine eigenen Kryptoregeln: Verkauf, Tausch und Zahlung mit Krypto fallen unter die normale Capital Gains Tax.
Amtliche Quelle: Revenue
Quellen (8)
Italien
33%
- Steuersatz
- 33%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- Verluste
- Verrechenbar
- Mining
- Nicht festgestellt
- Staking und Lending
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Vermögensteuer auf Krypto
- Ja
Hinweis
- Für E-Geld-Token (EMT) in Euro gelten 26%.
- Nur der Tausch zwischen Kryptowerten mit gleichen Merkmalen und Funktionen ist steuerfrei.
- Auf den Bestand zahlen Sie 0,2% pro Jahr (IVCA bzw. Stempelsteuer).
Amtliche Quelle: Agenzia delle Entrate
Quellen (14)
Kroatien
12%
- Steuersatz
- 12%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- 2 Jahre
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Auch Gewinne, die nach zwei Jahren steuerfrei sind, müssen Sie melden (Formular JOPPD).
- Dass Tausch und Mining so behandelt werden, beruht auf einer Auffassung der Steuerverwaltung aus dem Jahr 2018, nicht auf dem Gesetz.
Amtliche Quelle: Porezna uprava
Quellen (12)
Lettland
25,5%
- Steuersatz
- 25,5%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Nicht festgestellt
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nicht festgestellt
Hinweis
- Bei einem Gesamtjahreseinkommen über 200.000 € kommen 3% hinzu.
Geplant
- EntwurfVorschlag: Krypto wie ein Anlagekonto besteuern, nur auf Entnahmen, die über die Einzahlungen hinausgehen. Noch drei Lesungen im Parlament.
Amtliche Quelle: Valsts ieņēmumu dienests (VID)
Quellen (10)
Litauen
15–32%
- Steuersatz
- 15–32%
- Freibetrag/Freigrenze
- 2.500 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Nicht festgestellt
- Mining
- Nicht festgestellt
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nicht festgestellt
Hinweis
- 15% bis 27.745,80 €; darüber 20%, 25% und 32%, je nach Ihrem gesamten Jahreseinkommen.
- Die 2.500 € gelten für alle verkauften Privatgegenstände zusammen, nicht nur für Krypto.
Amtliche Quelle: Valstybinė mokesčių inspekcija (VMI)
Quellen (13)
Luxemburg
0–42%
- Steuersatz
- 0–42%
- Freibetrag/Freigrenze
- Gewinne unter 500 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Haltefrist
- 6 Monate
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Nicht festgestellt
- Mining
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Auf die Einkommensteuer kommt ein Zuschlag für den Beschäftigungsfonds von 7% oder 9%.
Amtliche Quelle: Administration des contributions directes
Quellen (9)
Malta
0%
Ob private Vermögensverwaltung oder gewerblicher bzw. spekulativer Handel vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Dafür gilt ein anderer Satz.
- Steuersatz
- 0%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nicht festgestellt
- Verluste
- Nicht festgestellt
- Mining
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Wer handelt (im Einzelfall anhand der „badges of trade“ beurteilt), zahlt Einkommensteuer von 0 bis 35%.
- Eine offizielle maltesische Quelle ließ sich nicht öffnen. Diese Regel stützt sich auf das Gesetz und auf Zusammenfassungen der Leitlinien von 2018 durch Anwaltskanzleien.
Amtliche Quelle: Income Tax Act (Cap. 123)
Quellen (11)
Niederlande
36% auf eine fiktive Rendite von 6%
- Steuersatz
- 36% auf eine fiktive Rendite von 6%
- Freibetrag/Freigrenze
- 59.357 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- Verluste
- Nicht verrechenbar
- Mining
- Nicht festgestellt
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Ja
Hinweis
- Keine Steuer pro Verkauf: In Box 3 zählt der Wert am 1. Januar.
- War Ihre tatsächliche Rendite niedriger als die fiktive Rendite, dürfen Sie diese angeben und darauf Steuern zahlen.
- Mining zählt nur dann als Einkommen (Box 1), wenn es über die normale Vermögensverwaltung hinausgeht.
Geplant
- Entwurf · ab 2027Vorgeschlagen für 2027: ein steuerfreies Vermögen von 30.846 € und eine um 1,5 Prozentpunkte höhere fiktive Rendite auf sonstiges Vermögen.
- Entwurf · ab 2028Besteuerung der tatsächlichen Rendite: auf realisierte Gewinne bei Finanzinstrumenten ab 2028, bei sonstigem Vermögen ab 2030. Ob Krypto als Finanzinstrument gilt, ist noch nicht bekannt.
Amtliche Quelle: Belastingdienst
Quellen (12)
Österreich
27,5%
- Steuersatz
- 27,5%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Erst beim Verkauf steuerpflichtig
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Für Krypto, die vor dem 1. März 2021 gekauft wurde, gelten die alten Regeln: Nach einem Jahr Haltedauer ist der Verkauf steuerfrei.
- Staking-Belohnungen werden erst beim Verkauf besteuert, Zinsen aus Lending bereits bei Zufluss.
- Österreichische Anbieter behalten die 27,5% seit 2024 selbst ein.
Amtliche Quelle: Bundesministerium für Finanzen
Quellen (15)
Polen
19%
- Steuersatz
- 19%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Nicht festgestellt
- Staking und Lending
- Keine klare Regel
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nicht festgestellt
Hinweis
- Nicht verrechnete Anschaffungskosten tragen Sie in die Folgejahre vor.
- Bei einem Einkommen über 1.000.000 PLN kommt eine Solidaritätsabgabe von 4% hinzu (danina solidarnościowa).
- Erklärung mit PIT-38, spätestens bis zum 30. April des Folgejahres.
Amtliche Quelle: Krajowa Administracja Skarbowa
Quellen (7)
Portugal
28%
- Steuersatz
- 28%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- 1 Jahr
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Erst beim Verkauf steuerpflichtig
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Die Befreiung nach 365 Tagen und der Steueraufschub beim Tausch gelten nur, wenn die Gegenpartei in der EU, im EWR oder in einem Abkommensstaat sitzt.
- Statt 28% können Sie den progressiven Tarif wählen; nur dann lassen sich Verluste fünf Jahre vortragen.
- Ein Wegzug ins Ausland gilt als Verkauf.
Amtliche Quelle: Autoridade Tributária e Aduaneira
Quellen (11)
Rumänien
16%
- Steuersatz
- 16%
- Freibetrag/Freigrenze
- Gewinne unter 200 RON pro Transaktion steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nicht festgestellt
- Verluste
- Nicht festgestellt
- Mining
- Nicht festgestellt
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Gewinne unter 200 RON pro Transaktion sind steuerfrei, solange alle Gewinne im Jahr zusammen 600 RON nicht übersteigen.
- Je nach Ihrem gesamten Einkommen außerhalb des Arbeitslohns kann ein Krankenversicherungsbeitrag von 10% (CASS) fällig werden.
- Bis einschließlich 2025 lag der Satz bei 10%.
Amtliche Quelle: Agenția Națională de Administrare Fiscală (ANAF)
Quellen (11)
Schweden
30%
- Steuersatz
- 30%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Verluste sind zu 70% abziehbar; ein Nettoverlust bei Kapitaleinkünften mindert die Steuer auf andere Einkünfte.
- Den Anschaffungspreis berechnen Sie nach der Durchschnittsmethode (genomsnittsmetoden).
Amtliche Quelle: Skatteverket
Quellen (11)
Slowakei
19–35%
- Steuersatz
- 19–35%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Erst beim Verkauf steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nicht festgestellt
Hinweis
- In den Jahren 2026 und 2027 zahlen Sie auf den Gewinn zusätzlich 16% Krankenversicherungsbeitrag.
Amtliche Quelle: Finančná správa
Quellen (12)
Slowenien
0%
Ob private Vermögensverwaltung oder gewerblicher bzw. spekulativer Handel vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Dafür gilt ein anderer Satz.
- Steuersatz
- 0%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- Verluste
- Nicht festgestellt
- Mining
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Mining: 25% Vorauszahlung bei Zufluss; die Einkünfte fließen danach in die jährliche Einkommensteuer ein.
- Ein Vorschlag für eine Steuer von 25% auf Kryptogewinne wurde im November 2025 von der Tagesordnung des Parlaments genommen und nicht verabschiedet.
Amtliche Quelle: Finančna uprava (FURS)
Quellen (11)
Spanien
19–30%
- Steuersatz
- 19–30%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Nicht festgestellt
- Staking und Lending
- Bei Zufluss steuerpflichtig
- Vermögensteuer auf Krypto
- Ja
Hinweis
- Krypto bei ausländischen Verwahrern über 50.000 € melden Sie mit dem Modelo 721.
- Krypto zählt bei der Vermögensteuer mit (Impuesto sobre el Patrimonio).
Amtliche Quelle: Agencia Tributaria
Quellen (23)
Tschechien
15–23%
- Steuersatz
- 15–23%
- Freibetrag/Freigrenze
- Verkaufserlöse bis einschließlich 100.000 CZK pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Haltefrist
- 3 Jahre
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Erst beim Verkauf steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nicht festgestellt
Hinweis
- Steuerfreie Veräußerungserlöse nach drei Jahren sind auf 40 Mio. CZK pro Jahr begrenzt; für den übersteigenden Teil zahlen Sie anteilig Steuern.
Amtliche Quelle: Finanční správa
Quellen (12)
Ungarn
15%
- Steuersatz
- 15%
- Freibetrag/Freigrenze
- Verkaufserlöse bis einschließlich 32.280 HUF pro Transaktion steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Nein
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Erst beim Verkauf steuerpflichtig
- Staking und Lending
- Erst beim Verkauf steuerpflichtig
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nein
Hinweis
- Steuer fällt erst an, wenn Sie Krypto in Geld, Waren oder Dienstleistungen umwandeln.
- Seit 2025 bringt ein Verlust eine Ermäßigung von 15% des Verlusts, begrenzt auf die Kryptosteuer des laufenden Jahres und der zwei Vorjahre.
- Kleine Transaktionen sind steuerfrei: bis 10% des Mindestlohns pro Transaktion, sofern an diesem Tag keine weitere solche Transaktion stattfindet, und höchstens ein Mindestlohn pro Jahr (Mindestlohn 2026: 322.800 HUF).
Amtliche Quelle: Nemzeti Adó- és Vámhivatal (NAV)
Quellen (11)
Zypern
8%
- Steuersatz
- 8%
- Freibetrag/Freigrenze
- Keine
- Haltefrist
- Keine
- Tausch Krypto→Krypto
- Ja, steuerpflichtig
- Verluste
- Eingeschränkt verrechenbar
- Mining
- Nicht festgestellt
- Staking und Lending
- Nicht festgestellt
- Vermögensteuer auf Krypto
- Nicht festgestellt
Hinweis
- Der Pauschalsatz von 8% gilt seit dem 1. Januar 2026 (Artikel 20E des Einkommensteuergesetzes).
- Durch Mining erzeugte Krypto fällt nicht unter die 8%-Regelung; dafür gelten die üblichen Regeln für Einkommen.
Amtliche Quelle: Νόμος 244(I)/2025
Quellen (8)
Wie dieses Register entsteht
Für jedes Land lesen wir die Regeln der Steuerverwaltung, des Finanzministeriums oder das Gesetz selbst. Danach prüft eine zweite, unabhängige Kontrolle jede Angabe gegen eine weitere Quelle. Was sich nicht mit zwei Quellen belegen lässt, steht hier nicht: Sie sehen dann „nicht festgestellt“ statt einer Schätzung. Beträge stehen in der Währung, in der das Land sie veröffentlicht.
Zweimal im Jahr aktualisiert
Steuerregeln ändern sich meist zum 1. Januar, manchmal zum 1. Juli. Deshalb prüfen wir das gesamte Register zu diesen beiden Terminen neu. Gesetzentwürfe stehen unter „Geplant“ und zählen erst, wenn sie beschlossen sind.
Haftungshinweis
Wir erstellen dieses Register mit größtmöglicher Sorgfalt und prüfen es zweimal im Jahr neu. Dennoch können sich Regeln schneller ändern, als wir sie aktualisieren, und trotz aller Sorgfalt können Fehler enthalten sein. Die Angaben sind allgemeiner Natur und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar; Ihre persönliche Situation wird nicht berücksichtigt. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen. Für Ihre Steuererklärung gelten stets die amtlichen Regeln Ihres Landes; wenden Sie sich im Zweifel an Ihr Finanzamt oder an eine Steuerberatung.
Sie haben einen Fehler oder eine veraltete Angabe entdeckt? Geben Sie uns Bescheid, dann prüfen und korrigieren wir sie.
