321 CASP-Zulassungen in der EU, und Polen steht weiter bei null
Das ESMA-Register führt 321 zugelassene Krypto-Dienstleister: Deutschland 66, Frankreich 35, Niederlande 29. Griechenland, Polen, Ungarn und Rumänien stehen bei null — und das entscheidet, wer deine Plattform beaufsichtigt.
Das ESMA-Register führt heute 321 zugelassene Krypto-Dienstleister. Das ist die vollständige Liste der Unternehmen, die in der EU und im EWR legal Krypto verwahren, handeln oder verkaufen dürfen: 26 zuständige Behörden, 30 Märkte, 321 Namen. Einen Monat nach dem Ende der Übergangsfrist ist das das gesamte europäische Spielfeld.
Deutschland 66, Frankreich 35, Niederlande 29
Deutschland liegt mit 66 Zulassungen der BaFin klar vorn. Es folgen Frankreich mit 35 (AMF), die Niederlande mit 29 (AFM), Zypern mit 25 und Malta mit 22. Danach wird es schnell dünn: Spanien 15 (CNMV), Luxemburg 13, Irland 12, Liechtenstein 12 und Österreich 11.
Diese Reihenfolge sagt weniger über die Größe der nationalen Märkte aus, als man vermuten würde. Malta und Zypern kommen zusammen auf 47 Zulassungen bei keinen zwei Millionen Einwohnern. Entscheidend ist, wie schnell eine Behörde Anträge bearbeitet und wie berechenbar das Verfahren ist — und genau dort haben sich einige kleine Mitgliedstaaten bewusst positioniert.
Griechenland, Polen, Ungarn und Rumänien stehen bei null
In mehreren EU-Ländern hat die zuständige Behörde noch keine einzige MiCA-Zulassung erteilt. Griechenland, Polen, Ungarn und Rumänien stehen im Register bei null. Das heißt nicht, dass man dort kein Krypto kaufen kann: Eine Zulassung aus einem Mitgliedstaat lässt sich per Europäischem Pass im gesamten Binnenmarkt nutzen. Ein polnischer Nutzer handelt also ganz normal, nur untersteht seine Plattform der BaFin, der AMF oder der zyprischen Behörde statt der KNF.
Dieser Unterschied ist keine Formalie. Er entscheidet, an welche Stelle du dich bei Problemen wendest, in welcher Sprache die Beschwerde bearbeitet wird und welches nationale Recht für die Verwahrung gilt.
Von über 1.200 auf 321
Vor MiCA waren in der EU mehr als 1.200 Kryptounternehmen unter den alten nationalen Geldwäscheregimen registriert. Im Mai hatten davon rund 210 eine vollständige MiCA-Zulassung, inzwischen sind es 321. Selbst mit diesem Zuwachs ist etwa ein Viertel der alten Registrierungen in eine Zulassung übergegangen.
Der Rest ist nicht vollständig verschwunden. Einige gingen in einer größeren Plattform auf, andere bedienen die EU jetzt über die Zulassung einer Muttergesellschaft. Ein Teil hat aber schlicht aufgehört. BitMart schloss Ende Juli nach neun Jahren, und der Kartenherausgeber Kulipa legte 120.000 Kryptokarten auf einen Schlag still. Das sind die Kosten eines Filters, der genau so wirkt wie vorgesehen.
Was du damit anfangen kannst
Drei Punkte sind praktisch verwertbar.
Prüf zuerst, welche Einheit deiner Plattform tatsächlich im Register steht. Große Namen betreiben oft mehrere europäische Einheiten mit unterschiedlichen Diensten, und die Zulassung der einen deckt die andere nicht automatisch ab.
Prüf dann, welche Dienste diese Zulassung umfasst. Verwahrung, Handel und Orderausführung sind getrennte Kategorien. Eine für die Verwahrung zugelassene Plattform darf deshalb noch keine Anlageberatung erbringen.
Und behalte den letzten Punkt im Kopf: Eine Zulassung ist Aufsicht, keine Garantie. Sie bedeutet, dass Eigenkapitalanforderungen, Verwahrregeln und ein Beschwerdeverfahren gelten. Über das Kursrisiko sagt sie nichts, und Verluste ersetzt sie nicht.
Quellen: ESMA-CASP-Register (Stand 3. August 2026), MiCA (Verordnung (EU) 2023/1114), Euronews, BaFin, AMF, AFM, CNMV, KNF. Zuletzt geprüft: 3. August 2026.
