Exchanges8. August 2026

Bybit verklagt Nordkorea wegen 1,5 Milliarden Dollar

Bybit hat Zivilklage gegen Nordkorea, dessen Geheimdienst und die Lazarus Group eingereicht und ein vorläufiges Einfrieren der gestohlenen Gelder erwirkt. Von den 1,5 Milliarden Dollar wurden bisher 48,4 Millionen zurückgeholt und 30,5 Millionen eingefroren.

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Bybit hat am 7. August 2026 vor dem Bundesgericht in Washington Zivilklage gegen die Demokratische Volksrepublik Korea, das Reconnaissance General Bureau und die Lazarus Group eingereicht. Anlass ist der Angriff vom Februar 2025, bei dem rund 1,5 Milliarden Dollar (etwa 1,31 Milliarden Euro) an Crypto von der Exchange gestohlen wurden.

Das Gericht ordnete ein vorläufiges Einfrieren der identifizierten gestohlenen Gelder an, die von bislang unbekannten Parteien gehalten und in den Akten als John Doe geführt werden. In der Begründung heißt es, Bybit habe glaubhaft gemacht, dass es den Fall in der Sache wahrscheinlich gewinnen wird.

Der Stand der Rückholung

Bisher wurden rund 48,4 Millionen Dollar (etwa 42,4 Millionen Euro) tatsächlich zurückgeholt und mehr als 30,5 Millionen Dollar (etwa 26,7 Millionen Euro) eingefroren, verteilt auf über 28 Exchanges und Verwahrstellen. Zusammen sind das etwa 5 Prozent der gestohlenen Summe. Firmenchef Ben Zhou sagte, an der Linie ändere sich nichts: Nutzer schützen, zurückholen, was zurückzuholen ist, und die Täter zur Verantwortung ziehen.

Zwei europäische Glieder

Für europäische Leser spielt der interessanteste Teil nicht in Washington, sondern näher an der Haustür. Deutsche Behörden nahmen die Exchange eXch vom Netz, deutsche und Schweizer Ermittler legten Cryptomixer.io still. Beide dienten den Beteiligten zufolge dazu, die Beute weiterzuschleusen.

Das ist das Muster, das du in solchen Fällen häufiger siehst: Die Klage liefert den Titel, um Gelder einzufrieren, aber das eigentliche Abfangen übernehmen Polizeibehörden, die näher an der Infrastruktur sitzen. Ohne diese deutschen und Schweizer Aktionen wäre wohl weniger eingefroren worden.

Was das bedeutet – und was nicht

Ein vorläufiges Einfrieren ist kein Endurteil. Das Gericht hat entschieden, dass Bybit eine realistische Chance hat, nicht dass der Fall gewonnen ist. Und einen Staat zu verklagen ist juristisch etwas anderes, als ein kriminelles Netzwerk zu verklagen: Bei Nordkorea kommt die Staatenimmunität ins Spiel, und ein Urteil gegen ein Land, das nicht erscheint und keine erreichbaren Vermögenswerte hat, bleibt vor allem symbolisch. Der praktische Wert liegt in den Einfrierungsanordnungen an Exchanges und Verwahrstellen, die sehr wohl erreichbar sind.

Genau das ist das Neue daran. Vor zwei Jahren gab es diesen Weg kaum; heute liefert eine Zivilklage ein Instrument, mit dem sich eine Adresse bei achtundzwanzig Plattformen gleichzeitig sperren lässt.

Was du davon hast

Der praktische Punkt für dich steckt in diesen achtundzwanzig Plattformen. Einfrieren funktioniert, weil Exchanges und Verwahrer mitziehen, und das können sie nur bei Guthaben, das sie selbst halten. Crypto, das du selbst verwahrst, fällt aus diesem Netz heraus – in beide Richtungen. Wirst du bestohlen, gibt es niemanden, der eingreifen kann.

Entscheide dich also bewusst. Für Beträge, die du aktiv nutzt, ist eine zugelassene Exchange mit einer Compliance-Abteilung ein echter Vorteil, wenn etwas schiefgeht. Für Beträge, die du lange halten willst, ist die eigene Verwahrung stärker, sofern du die Schlüssel sauber im Griff hast. Das ist kein Gegensatz, sondern eine Aufteilung.

Und achte darauf, woher die Gelder stammen, die du erhältst. Einfrierungsanordnungen treffen Adressen, nicht Personen. Bekommst du Crypto, die einmal über eine markierte Route gelaufen ist, kann deine Auszahlung hängenbleiben, ohne dass du selbst etwas falsch gemacht hast.

Quellen: Bybit (Pressemitteilung 7. August 2026), CoinDesk (7. August 2026), Crypto Briefing. Zuletzt geprüft: 8. August 2026.

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