Coinmerce: MiCA-Status August 2026
Geprüft am 27. August 2026 · Quelle: ESMA-Register zugelassener Krypto-Dienstleister · Die ESMA datiert das Register selbst 21. August 2026
Coinmerce B.V. verfügt seit dem 5. November 2025 über eine CASP-Zulassung der AFM, der niederländischen Aufsichtsbehörde. Der EU-Pass der Zulassung gilt für 6 Länder, darunter die Niederlande, also für eine begrenzte Zahl von Märkten.
Die Zulassung
- Zugelassene Rechtsperson
- Coinmerce B.V.
- LEI 724500DMUDFJZNYNEF35
- Aufsicht
- Autoriteit Financiële Markten
- AFM · NL
- Seit
- 5. November 2025
- Länder
- Gepasst nach 6
- Niederlande notifiziert
Abgedeckte Dienste
- a Verwahrung und Verwaltung
- c Tausch Krypto ↔ Geld
- d Tausch Krypto ↔ Krypto
- j Transferdienste
Die Zulassung deckt Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, den Tausch gegen Geld und gegen andere Kryptowerte sowie Transferdienstleistungen ab. Der Betrieb einer Handelsplattform gehört nicht dazu.
Risikohinweis (BaFin / EU-MiCA): Die Anlage in Kryptowerte ist riskant (BaFin, EU-MiCA). Sie können Ihren gesamten Einsatz verlieren.
Quellen
- https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica
- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-12/CASPS.csv
