Bybit: MiCA-Status August 2026
Geprüft am 27. August 2026 · Quelle: ESMA-Register zugelassener Krypto-Dienstleister · Die ESMA datiert das Register selbst 21. August 2026
Die CASP-Zulassung liegt bei der Bybit EU GmbH, die seit dem 28. Mai 2025 von der österreichischen FMA zugelassen ist. Über den EU-Pass gilt sie in 29 Ländern, darunter den Niederlanden.
Die Zulassung
- Zugelassene Rechtsperson
- Bybit EU GmbH
- LEI 5299005V5GBSN2A4C303
- Aufsicht
- Austrian Financial Market Authority
- FMA · AT
- Seit
- 28. Mai 2025
- Länder
- Gepasst nach 29
- Niederlande notifiziert
Abgedeckte Dienste
- a Verwahrung und Verwaltung
- c Tausch Krypto ↔ Geld
- d Tausch Krypto ↔ Krypto
- f Platzierung
- j Transferdienste
Abgedeckt sind Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, Tausch gegen Geld und gegen andere Kryptowerte, Platzierung und Transferdienstleistungen. Der Betrieb einer Handelsplattform gehört nicht dazu.
Marke und Rechtsperson
Im Register steht die Bybit EU GmbH. Die weltweite Marke Bybit ist eine andere juristische Person und fällt nicht unter diese Zulassung.
Achtung
Bybit EU GmbH (Wien) ist eine andere Rechtsperson als Bybit Global, das nicht zugelassen ist und ab dem 1. Juli 2026 für EWR-Ansässige schließt.
Risikohinweis (BaFin / EU-MiCA): Die Anlage in Kryptowerte ist riskant (BaFin, EU-MiCA). Sie können Ihren gesamten Einsatz verlieren.
Quellen
- https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica
- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-12/CASPS.csv
